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   VG Stuttgart, 28.11.2001 - 3 K 944/00   

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https://dejure.org/2001,35534
VG Stuttgart, 28.11.2001 - 3 K 944/00 (https://dejure.org/2001,35534)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2001 - 3 K 944/00 (https://dejure.org/2001,35534)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2001 - 3 K 944/00 (https://dejure.org/2001,35534)
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Volltextveröffentlichung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 18 Abs. 1 AEG, § 54 VwVfG, § 42 VwGO, § 4 Abs. 2 EBO
    Einstellung eines Planfeststellungsverfahrens auf Antrag des Vorhabenträgers nach Beendigung des Anhörungsverfahrens; kein Anspruch einer Dritter auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens; zum Betriebsanlagencharakter eines rutschgefährdeten Ha

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2001 - 3 K 944/00
    Dies hat die Rechtsprechung etwa bei bestimmten enteignungsrechtlichen Verfahrensvorschriften oder im Rahmen der Erteilung einer Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze anerkannt (BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 95 ff; BVerwG, Urt. v. 22.02.1980, a.a.O.).

    In luftverkehrsrechtlichen Verfahren beruht sie für die Gemeinden auf deren Eigenschaft als Selbstverwaltungskörperschaften mit eigener Planungshoheit sowie auf der Eigenart des in das Genehmigungs- und das Planfeststellungsverfahren gegliederten luftverkehrsrechtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Urteile v. 22.02.1980 und 16.12.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2001 - 3 K 944/00
    Zum anderen räumen die Vorschriften über das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren vorhabenbetroffenen Dritten weder ein subjektives öffentliches Recht gegen die Planfeststellungsbehörde auf Tätigwerden ein, noch haben Dritte gegenüber der Planfeststellungsbehörde einen Anspruch (wenigstens) darauf, dass diese von einer ihr etwa objektiv-rechtlich zustehenden Ermächtigung (hier: § 4 Abs. 2 AEG) zum Einschreiten gegen den Vorhabensträger Gebrauch macht, um die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens durchzusetzen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - 4 C 24/77 - ; NJW 1981, 239 ff. zu straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren).

    Dies hat die Rechtsprechung etwa bei bestimmten enteignungsrechtlichen Verfahrensvorschriften oder im Rahmen der Erteilung einer Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze anerkannt (BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 95 ff; BVerwG, Urt. v. 22.02.1980, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99

    Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2001 - 3 K 944/00
    Die Beeinträchtigung dieser Rechte ist auch nicht ersichtlich (zur mangelnden Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eine Änderungsplangenehmigung im eisenbahnrechtlichen Verfahren vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.2000 - 5 S 1712/99 - ).
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